AGB

3. Pflichten des Auftraggebers

a) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte wie Urheber- und Leistungsschutzrechte seiner Zuarbeit ist. Sollte er diese zwischenzeitlich verlieren, sind ist sfumato Bewegtbild umgehend zu informieren.

b) Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

c) Der Kunde verpflichtet sich, in vollem Umfang die Verwirklichung des Aufrages zu ermöglichen und insbesondere Termine und Fristen einzuhalten.

d) Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung behördlicher sowie berufs- und standesrechtlicher Auflagen zuständig. sfumato Bewegtbild unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung dieser hat der Auftraggeber sfumato Bewegtbild von eventuellen Ansprüchen dritter freitzustellen und den Schaden zu ersetzen.

e) Der Kunde hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. sfumato Bewegtbild übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes oder von Grafiken und Fotos, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen.

f) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeit von sfumato Bewegtbild in angemessen guter Qualitat zu präsentieren.

g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Versorgung von sfumato Bewegtbild sowie aller weiterer Crewmitglieder zu sorgen. Sollte vor Ort keine Versorgung verfügbar sein, behalte ich mir vor, mir selbst und pro von mir bebuchten Teammitglied und Tag den Verpflegungssatz von 24,00 € im Inland in Rechnung zu stellen. Verpflegungskosten im Ausland sind separat zu klären. Ferner behalte ich mir vor, nach vorheriger Absprache Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen. Fahrtkosten werden grundsätzlich mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet.